Allgemein

Absolutes Feuerverbot im Wald wird zu bedingtem Feuerverbot herabgestuft

Datum
06.09.2018

 

 

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird zu bedingtem Feuerverbot herabgestuft - Beim Feuer machen ist weiterhin grösste Vorsicht geboten

Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 29.08.2018 wird deshalb aufgehoben. Beim Feuer machen ist allerdings weiterhin grösste Vorsicht geboten.

Folgende Verhaltensweise sind zu beachten:

  1. Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen.
  2. Feuer jederzeit unter Kontrolle halten.
  3. Funkenwurf sofort löschen.
  4. Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen.
  5. Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
  6. Keine Raucherwaren wegwerfen.
  7. Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.
  8. Keine Himmelslaternen steigen lassen.

 

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