Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Trockenheitssituation im Kanton Basel-Landschaft teilweise entspannt. Deshalb wurden per Freitag, 28. August 2026, verschiedene Massnahmen gelockert.
Das bisher geltende Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird aufgehoben. Feuer dürfen dort wieder entfacht werden, wobei die notwendige Vorsicht weiterhin einzuhalten ist. Im Wald und innerhalb eines Abstandes von 200 Metern zum Waldrand gilt jedoch weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Dies betrifft auch fest eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie Grills mit offenem Feuer.
Ebenfalls aufgehoben werden das Parkierverbot auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.
Weiterhin in Kraft bleiben das absolute Feuerwerksverbot im gesamten Kanton sowie das Verbot der Wasserentnahme aus sämtlichen Fliessgewässern mit Ausnahme von Rhein und Birs. Zudem gilt das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot weiterhin für alle übrigen Fliessgewässer im Kanton. Das Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballons mit offenem Feuer bleibt verboten. Ebenso dürfen brennende Zigaretten, Raucherwaren oder Streichhölzer nicht weggeworfen werden.
Trotz der Entspannung der Lage bleibt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4. Aufgrund des anhaltenden Trockenstresses ist bei Waldbesuchen weiterhin Vorsicht geboten, da mit herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden muss. Absperrungen sind zwingend zu beachten.