Frühling

Gemeindeverwaltung

eUmzug

Zuzug / Wegzug / Umzug

Die Anmeldung / Zuzug muss innert 14 Tagen ab dem Zuzugsdatum durch persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung oder via eUmzug erfolgen. Es ist zwingend, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorhergehenden Wohnsitzgemeinde abgemeldet haben.

Anmeldung Schweizer/in:

  • Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Heimatschein (falls vorhanden)
  • Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
  • Krankenkassenkarte
  • Familienbüchlein / Geburtsschein bei Verheirateten und minderjährigen Kindern

Anmeldung ausländische Staatsangehörige:

  • Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis
  • Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
  • Mietvertrag (falls vorhanden)
  • Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
  • Krankenkassenkarte
  • 2 Passfotos (falls Zuzug aus dem Ausland)

Hundehalter haben zusätzlich einzureichen:

  • Impfbüchlein
  • Versicherungsnachweis

Ummeldungen / Umzüge innerhalb der Gemeinde melden Sie bitte innert 14 Tagen persönlich oder via eUmzug an die Gemeindeverwaltung.

Abmeldungen / Wegzüge  melden Sie innert 14 Tagen seit Wegzug aus der Gemeinde per eUmzug oder persönlich an die Gemeindeverwaltung.

  • Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir einen Pass oder Identitätskarte, Wegzugsdatum und Wegzugsadresse.
  • Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir zusätzlich noch Ihren Ausländerausweis.

 

Identitätskarten und Reisepässe

Für eine neue Identitätskarte kommen Sie bitte persönlich an den Schalter der Gemeindeverwaltung um das Antragsformular auszufüllen und zu unterschreiben. Minderjährige Kinder benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigen Person. Kinder ab dem 7. Geburtstag müssen selbst unterschreiben, zusätzlich wird jedoch bis zur Mündigkeit die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen benötigt. Wir benötigen ausserdem:

  • die bestehende Identitätskarte
  • eine polizeiliche Verlustmeldung, sofern Sie ihre Identitätskarte verloren haben.

Einwilligungserklärung
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit unverheirateteten Eltern, mit getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sowie unter umfassender Beistandschaft stehenden Kinder und Jugendliche wird zusätzlich die unten angehängte "Einwilligungserklärung" ausgefüllt und unterschrieben benötigt. 

Gültigkeit und Preise der Identitätskarten:

  • Erwachsene (ab 18 Jahren): Gültigkeit 10 Jahre, CHF 70.--
  • Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre): Gültigkeit 5 Jahre, CHF 35.--

Die Lieferfrist beträgt ca. 5 - 10 Arbeitstage.

Reisepässe (und auch Kombi-Angebote) müssen direkt beim Passbüro in Liestal beantragt werden. Aufgrund der nochmals zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten, sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen bedeuten kann. Sie können den neuen Ausweis aber einfach und bequem während 24 Stunden an 7 Tagen die Woche unter www.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten. Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis 16.00 Uhr eintreffen, am selben Tag (ausser Wochenende) verarbeitet werden. Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine E-Mail als Bestätigung der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten, einen Link, mit dem Sie wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können. 

Ab 1. Juli 2020 können Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft ihre biometrischen Daten in Liestal (Mühlegasse 8) oder in Basel (Spiegelgasse 6) erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi (Pass und Identitätskarte) ausstellen lassen. Der Erfassungstermin kann direkt online in Liestal oder Basel ausgewählt und reserviert werden. Ausstellende Behörde (Ansprechpartner) ist und bleibt das Passbüro Basel-Landschaft.

 

Arbeitslosigkeit

Zusammenschluss der RAV Gelterkinden und RAV Liestal im RAV Liestal
Aufgrund der Digitalisierung für Anmeldungen beim RAV hat eine Situationsanalyse gezeigt, dass die beiden RAV Gelterkinden und Liestal am Standort Liestal zusammengeführt werden. Ab dem 1. Juni 2022 ist der RAV Liestal für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung zuständig. Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit online ober beim RAV Liestal:

RAV Liestal, Eichenweg 6, 4410 Liestal
Telefon: 061 552 07 00 / Fax: 061 552 07 01 / E-Mail: rav.liestal@bl.ch(Link sendet E-Mail)

Öffnungszeiten
Mo/Mi/Do: 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Di:              08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Fr:              08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr
RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren

 

Diverse Bestätigungen

  • Niederlassungsbescheinigungen (ehemals Wohnsitzbescheinigung) können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder via Online-Schalter bestellt werden. Die Gebühren betragen CHF 5.--
  • Heimatausweise  können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder via Online-Schalter bestellt werden. Die Gebühren betragen CHF 5.--
  • Für eine Unterschriftenbeglaubigung kommen Sie bitte persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorbei und bringen Sie das enstsprechende Dokument mit sowie einen gültigen Personalausweis (Pass oder ID). Die Unterschrift muss vor dem Gemeindeschreiber angebracht werden.

Diverse andere Bestätigungen sind auf der Gemeindeverwaltung auf Bestellung erhältlich.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.