Frühling

Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde Wintersingen hat alle hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Personen der Gemeinde fachgerecht zu beraten und im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Sie wahrt die Rechte und Pflichten der bedürftigen Personen nach Massgabe des übergeordneten Rechts, sowie in Form von Verfügungen (aus dem SHB-Pflichtenheft).  Die Hilfe soll geeignet sein, die Selbständigkeit und die soziale Integration der hilfsbedürftigen Person in der Gemeinde zu fördern.

Die Behördenmitglieder sind eine von der Einwohnergemeinde gewählte, vom Gemeinderat unabhängige, exekutive Fachbehörde für Sozialhilfe. Wir unterstehen der Schweigepflicht. Unsere Aufsichtsbehörde ist das Kantonale Sozialamt des Kanton Basellandschaft.

Es ist uns ein Anliegen Sie darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Behörde ist, um z.B. eine drohende Notlage rechtzeitig abfangen und eine eventuelle Unterstützungsbedürftigkeit vermeiden zu können.

Die Behörden-Mitglieder
Sozialhilfebehörde Wintersingen

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.