Allgemein

Erwahrung der Gemeindewahl vom 22. Oktober 2023

Datum
07.11.2023

Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 22.10.2023 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 22.10.2023 an seiner Sitzung vom 06.11.2023 erwahrt. In das Wahlbüro Wintersingen wurde gewählt:

  • Karin Sollberger:                 209 Stimmen

Absolutes Mehr:  107

Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit. 

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

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Fax: 061 976 96 51
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