Allgemein

Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Anpassung 2021

Datum
23.02.2022

Mitwirkung

Mit der Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden ein neues Objektblatt erstellt und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.

Auflagezeit:     21. Februar – 31. Mai 2022 während der Bürozeiten

Auflageorte:    Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat)

                          Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft

Internet:           https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen

Auskünfte:       Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33

Stellungnahmen zur Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans können bis zum 31. Mai 2022 schriftlich wie folgt eingereicht werden:

per Post:         Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal

per Mail:          raumplanung@bl.ch

Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.

Amt für Raumplanung

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.