Allgemein

Regierungsrat harmonisiert COVID-19-Massnahmen auf kantonaler Ebene

Datum
10.11.2020

Der Regierungsrat revidiert die kantonale Corona-Verordnung. Die Anpassungen betreffen die Altersgrenzen im Sportbereich und die Öffnungszeiten von Verkaufsgeschäften. Zudem wird die Maskentragepflicht in Innenräumen von Betrieben ausgeweitet. Die Verordnung tritt am 11. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 10. Januar 2021.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.