Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 13.02.2022 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 13.02.2022 an seiner Sitzung vom 28.02.2022 erwahrt. In den Schulrat der Kreisschule Nusshof-Wintersingen wurde gewählt:
- Hélène Neuhaus: 162 Stimmen (absolutes Mehr: 92)
Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.