Datum
21.08.2017
Wünsche und Begehren für den Voranschlag 2018 sind bis spätestens Freitag, 15. September 2017 schriftlich und begründet (unter Angaben der Kosten) an den Gemeinderat zu richten.
Wünsche und Begehren für den Voranschlag 2018 sind bis spätestens Freitag, 15. September 2017 schriftlich und begründet (unter Angaben der Kosten) an den Gemeinderat zu richten.
Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen
Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
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Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.