Nur mit der aktiven Teilnahme am Gemeindegeschehen kann man etwas bewirken!
Die Gemeinde bildet die kleinste politische Einheit einer Demokratie. Diese Einheit kann sich nur weiterentwickeln, wenn sich alle Einwohnerinnen und Einwohner engagieren und sich aktiv am Gemeindegeschehen beteiligen.
Als Grundlage für die Organisation der Gemeinde Wintersingen dient das Gemeindegesetz des Kantons Baselland sowie die Gemeindeordnung der Gemeinde Wintersingen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bilden das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Sie fassen die Beschlüsse über Sachgeschäfte, den Voranschlag, den Steuerfuss und die Jahresrechnungen anlässlich der Gemeindeversammlung, die jeweils im Juni resp. Dezember stattfinden. Sofern es anstehende Geschäfte verlangen, werden die Stimmberechtigten ausserdem im Frühling und im Herbst zu weiteren Gemeindeversammlungen eingeladen.
Der fünfköpfige Gemeinderat bildet die Exekutive. Er tagt an jedem zweiten Dienstagabend im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung.
Die Gemeindeverwaltung bildet den Kern der kommunalen Vollzugsorganisation. Sie steht der Behörde als Ausführungsorgan der Bevölkerung für Dienstleistungen und Anfragen zur Verfügung.
Kontrollorgane:
Die Geschäftsprüfungskommission überprüft die Tätigkeit der Gemeindebehörden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auf Ihre Gesetz- und Rechtmässigkeit.
Die Hauptaufgabe der Rechnungsprüfungskommission besteht darin, das Rechnungswesen der Gemeinde und vor allem die Voranschläge und die nachfolgende Jahresrechnung auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Unter Behörden & Kommissionen ersehen Sie die jeweilige aktuelle Zusammensetzung aller Kommissionen. Die Grösse und Wahlart der Behörden & Kommissionen regelt die Gemeindeverordnung.