Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
- Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parondontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
- Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
- Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
- Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Auf lediglich wünschenswerte Behandlungen müssen Sie trotzdem nicht verzichten. Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege können auch solche Leistungen erbracht werden. Sie werden aber nicht subventioniert und von der Zahnärztin oder vom Zahnarzt direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie haben hier Anrecht auf den Sozialversicherungstarif. Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft.
Beitritt zur Behandlung
Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr. Ein späterer, individueller Beitritt ist nur mit einem gesunden und kariessanierten Gebiss möglich. In den Kanton Zuziehende können kariesbefallene Zähne im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege sanieren lassen, erhalten aber keine Subventionen an diese Sanierung, es sei denn, sie seien am alten Wohnort in der Schweiz von der Schulzahnpflege betreut worden. Die Beitrittserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeindeverwaltung Wintersingen gesandt werden.