Die Open-Air Saison steht vor der Tür, jedoch: Öffentliche Filmvorführungen müssen durch den Rechteinhaber bewilligt werden. Hier finden Sie ein Merkblatt das über die privatrechtliche Bewilligungssituation orientiert, sowie eine Anleitung, welche konkreten Schritte zur Einholung der Filmvorführbewilligung zu unternehmen sind.
Publikationen
April 2016
Der gemischte Chor lädt am 30. April 2016 wieder ein zum Spargelessen. Ab 18.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Wintersingen.
Anmeldung mittels Anmeldetalon bis zum Mittwoch, 21. April 2016 an Karin Sollberger. Kurzentschlossene sind auch herzlich Willkommen.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden hiermit wiederum auf § 38 des kantonalen Jagdgesetzes (SGS 520) hingewiesen:
§38 Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen
- Während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.
- Der Gemeinderat kann in Absprache mit der Jagdgesellschaft, den Naturschutzkreisen und der zuständigen Fachstelle Gebiete bezeichnen, in denen während der Hauptsetz- und Brutzeit die Leinenpflich nicht gilt.
- Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen, sind generell an der Leine zu führen.
- Im Wald wildernde bzw. streunende Hunde dürfen nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können, durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden. Der Regierungsrat erlässt ergänzende Bestimmungen.
- Durch Hunde verursachte Schäden am Wildbestand hat die Halterin oder der Halter der Jagdgesellschaft zu vergüten.
- Im Wald dürfen streunende, verwilderte Hauskatzen durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden.
- Die Gemeinden kontrollieren die Einhaltung der Leinenpflicht gemäss Absatz 1.
Wir bitten die Hundehalterinnen und Hundehalter, sich zum Schutz und Wohl der Wildtiere an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Radfahrer oder Reiter ist es nicht erlaubt, Waldstrassen zu verlassen.
Als Naturfreund vermeiden Sie unnötigen Lärm, bleiben auf den Wanderwegen und benützen nur eingerichtete Feuerstellen.
Jegliche Störungen beeinträchtigen die Aufzucht von Jungtieren.
Die Frauenriege Wintersingen führt am 07.04., 21.04. und 12.05.2016, jeweils ab 19.00 Uhr, einen Nordic Walking Einführungskurs durch. Anmeldung bitte an Karin Häfelfinger, haefelfinger5@bluewin.ch
Die Geschäftsprüfungskommission Wintersingen (GPK) hat die Bürgerratswahl vom 28.02.2016 für die Amtsperiode vom 01.07.2016 bis 30.06.2020 erwahrt. Gewählt sind:
- Häfelfinger Matthias
- Schaffner Michael
- Speiser Daniel
Die Geschäftsprüfungskommission Wintersingen (GPK) hat die Gemeinderatswahl vom 28.02.2016 für die Amtsperiode vom 01.07.2016 bis 30.06.2020 erwahrt. Gewählt sind:
- Haldi Olivier
- Müller Hansruedi
- Roth Annekäthi
- Schaffner Michael
Die Ersatzwahl für den freigewordenen fünften Sitz findet am 10.04.2016 statt.
Dezember 2015
Die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 01.05.2014 bezweckt unter anderem einen verstärkten Kulturlandschutz, eine Begrenzung der Bauzonen, die Siedlungsentwicklung nach Innen und eine überkommunale Abstimmung der Bauzonenerweiterung. Dabei werden in besonderem Masse die Kantone mit neuen Richtplananforderungen in die Pflicht genommen.
Der Regierungsrat hat die Bau- und Umweltschutzdirektion BL mit der Durchführung der öffentlichen Vernehmlassung beauftragt. Sie dauert vom 04. Januar bis zum 15. April 2016.
Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen zu den ordentlichen Schalterstunden auf. Die Dokumente können auch von der Website des Kantons BL herunter geladen werden www.bl.ch/vernehmlassungen . Info-Anlässe dazu finden in unserer Umgebung in Gelterkinden, Gemeindehaus, am Mittwoch, 03.02.16, 17.00 Uhr oder in Liestal, Stadtsaal, Donnerstag, 25.02.16, 17.00 Uhr, statt
Am Samstag, 02. Januar 2016 ab 09.00 Uhr wird durch die Angehörigen der Feuerwehr die Feuerschau durchgeführt. Dabei werden die Liegenschaften in der Region Mitteldorf (ab Liegenschaft Hauptstrasse 44 (Häfelfinger) bis Liegenschaft Hauptstrasse 85 (Schule)) inkl. Graben, Buchgasse und Streckmatt kontrolliert. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind gebeten, den Verantwortlichen der Feuerwehr Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren.