Seit Ende Februar 2021 werden schweizweit und auch im Kanton Basel-Landschaft wieder signifikant steigende Covid-19 Infektionen verzeichnet. Aus diesem Grund wird die Geltungsdauer der kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Epidemie um einen weiteren Monat verlängert. Neu gilt diese bis zum 30. April 2021.
Somit gilt in Einrichtungen der Kinderbetreuung weiterhin eine Maskenpflicht für Personen ab 10 Jahren. Ebenso behält diese für Erwachsene und Kinder ab der 5. Primarklasse auf dem Schulareal sowie im Unterricht ihre Gültigkeit. Ausserdem wird das generelle Besuchsverbot in Spitälern aufrechterhalten. Ausnahmen können nach wie vor durch das jeweilige Spital selbst definiert werden.