Aufgrund des Bundesratsentscheids vom 29. April nehmen die Volksschulen des Kantons Basel-Landschaft den Unterricht vor Ort ab 11. Mai wieder auf. Begleitet wird die Rückkehr zum Präsenzunterricht durch ein umfassendes Schutzkonzept.
Publikationen
April 2020
Aufgrund der Corona-Krise befinden sich in der Schweiz viele Menschen in einer aktuellen Notlage. Neue staatliche Unterstützungsformen werden aufgegleist. Bis diese Unterstützung greift und auch soweit diese allein nicht genügt, können bei der Winterhilfe Baselland und bei der Winterhilfe Basel-Stadt ergänzend zu den üblichen Leistungen und teilweise in vereinfachten Verfahren Gesuche betreffend Überbrückungsleistungen gestellt werden.
Zusätzlich zur Spende von Mirka und Roger Federer sind auch Spendengelder von der Glückskette und grosszügigen regionalen Gönnerinnen und Gönnern zur Verfügung gestellt worden.
Aufgrund der ausbleibenden Niederschläge und der aktuellen Trockenheit verfügt der Kantonale Krisenstab ab morgen Freitag im Wald und in Waldesnähe ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hoch) bleibt bestehen.
Unter Einhaltung der Hygienemassnahmen mit Plexiglastrennwand und Sicherheitsabstand öffnet die Gemeindeverwaltung wieder ab Montag, 27. April 2020 und wir sind zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da (Montag: 18.00 - 19.0 Uhr und Mittwoch: 09.00 - 11.00 Uhr).
Für die Dauer der ausserordentlichen Lage bis längstens zum 31. August 2020 regelt der Kanton Basel-Landschaft die familien- und schulergänzende Betreuung. Der Regierungsrat hat dazu zwei Notverordnungen verabschiedet. Die Elternbeiträge sind nicht geschuldet, wenn die Kinder nicht betreut werden. Der Kanton finanziert diese Ausfälle zu 80 Prozent vor und belastet sie den Gemeinden in den Jahren 2021 bis 2023 gemäss Aufgabenteilung.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist momentan gross (Waldbrandgefahrenstufe 4). Es gilt neu ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht.
Das neue Coronavirus ist für Personen ab 65 Jahre und für Personen mit bestimmten Vorerkrankungen besonders gefährlich. Betreuen Sie selber besonders gefährdete Personen oder führen Sie einen gemeinsamen Haushalt? In diesem Merkblatt finden Sie nützliche Informationen, die Sie als betreuende Angehörige beachten sollten und die Ihnen Antworten auf wichtige Fragen geben können.
Bitte helfen Sie mit, dass Ausflüge in der Natur auch weiterhin möglich bleiben. Zu Ihrem Schutz und dem von Pflanzen, Tieren und landwirtschaftlichen Kulturen gilt:
Die BAG-Massnahmen einzuhalten, die Wege nicht verlassen, Abfälle stets mitzunehmen, Hunde an der Leine halten.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Der Frühling beginnt und mit ihm die Brut- und Setzzeit der einheimischen Vögel und Säugetiere. Um die Störungen für unsere Wildtiere gering zu halten, werden die Hundehaltenden gebeten der kantonalen Leinenpflicht nachzukommen. Sie gilt vom 01. April bis zum 31. Juli im Wald und an Waldrändern.
Jungtiere nicht berühren!
Es kommt vor, dass Jungtiere wie Rehkitze oder junge Vögel alleine angetroffen werden. Sie sollten keinesfalls berührt und unbedingt vor Ort belassen werden. Es sollte gebührender Abstand gehalten werden, um die Tiere nicht zu verängstigen. Im Zweifelsfall sollte der lokale Jagdaufseher informiert werden.
Jagdaufseher Revier Wintersingen: Simon Rudin 079 372 10 58.
Die Bauunternehmer möchten ihr Personal vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus optimal schützen und deshalb als zusätzliche Schutzmassnahme auch die Pausen staffeln. Die Staffelung der Pausen bedeutet aber auch, dass jeweils ein Teil der Baustellenteams über die Mittagszeit weiterarbeitet. Diese Massnahmen können ergriffen werden, wenn Einschränkungen für Arbeiten über Mittag, wie z.B. über kantonale oder kommunale Verordnungen über Lärmschutz sistiert bzw. so angewandt werden, dass die erwähnte Schutzmassnahme möglich ist.
Die Gemeindeverwaltung Wintersingen bleibt weiterhin aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres geschlossen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Gebührenmarken in den Läden in Magden (Coop, Metzgerei Tschannen, Hirschen Apotheke) zu besorgen, können Sie diese auch auf der Gemeindeverwaltung telefonisch oder via Mail bestellen. Wir werden Ihnen die Marken mit Einzahlungsschein dann gerne zusenden.
Unter dem Label heimbestellen.ch übernehmen regionale Firmen die Lieferung von Lebensmitteln und den wichtigsten Hygieneartikeln an Private und insbesondere von der aktuellen Situation gefährdete Personen in der Region BL, BS, SO, AG.
Onlineshop auf www.heimbestellen.ch
Bestellungen auch telefonisch möglich: Nr. 061 377 84 14
Bestellen Sie heute bis 17 Uhr und erhalten Sie Ihre Ware innerhalb 1-2 Werktagen zwischen 12 und 22 Uhr (Mo bis Fr)!
März 2020
Die Roger Federer Foundation hat mit der WINTERHILFE einen Fonds lanciert zur Unterstützung armutsbetroffener Menschen in der speziellen Situation, in welcher wir uns derzeit befinden. Die Winterhilfe Baselland ist als Hilfsorganisation für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Baselbiet da, welche armutsbetroffen und -gefährdet sind und keine staatliche Sozialhilfe beziehen wollen oder können.
Es geht bei diesem Fonds insbesondere darum, jeder Familie, die aktuell durch die Maschen staatlicher Hilfe fällt (Working-Poor etc.), möglichst rasch Geld (bis maximal CHF 500.--) zur Verfügung zu stellen. Dies um gerade in der jetzigen erschwerten Situation Lebensmittel zu besorgen, die Kinderbetreuung zu organisieren oder die Erfüllung anderer wichtiger Grundanliegen zu ermöglichen.
Die Angaben zum Vorgehen bei der Gesuchstellung für Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft befinden sich auf der Webseite der WINTERHILFE Baselland (Fonds für Familien in Not).
Einreichungsstelle, per Post an:
- Winterhilfe Baselland, Postfach 28, 4410 Liestal
Auskünfte:
Gemäss Informationen der Kirchgemeinden und der Stadtgärtnerei Basel-Stadt am Freitag, 20.03.2020 und so auch in unserem Info-Blatt 3 kommuniziert, wurden die Anzahl Personen an Beerdigungen auf 5 Personen (inkl. Pfarrperson) beschränkt.
Im Schreiben des Regierungsrates BL vom 24.03.2020 wird nun informiert:
- Beerdigungen im engen Familienkreis dürfen nach wie vor stattfinden. Gemäss Art. 6 Abs. 1 der COVID-19-Verordnung 2 ist die Durchführung von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind unter anderem Beerdigungen im engen Familienkreis (Art. 6 Abs. 3 Buchstabe I COVID-19-Verordnung 2).
- Das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen ist nicht auf Beerdiungen anwendbar. Da Beerdigungen nicht als Ansammlung, sondern als Veranstaltung gelten. Eine Beerdigung ist zwar auf den engsten Familienkreis zu beschränken, dieser kann aber nach je nach Umständen 10 - 20 Personen umfassen. Selbstverständlich sind die Vorgaben des BAG zur Hygiene und zum Social Distancing einzuhalten. Besonders gefährdete Personen (Risikogruppen) sollten nicht an der Beerdigung teilnehmen.
Die Einwohnergemeindeversammlung wurde auf den Mittwoch, 24.06.2020 verschoben. Sollte die Einwohnergemeindeversammlung aufgund der jetzigen Situation nicht durchgeführt werden können, würden Sie rechtzeitig informiert werden.