Publikationen
September 2020
August 2020
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich entspannt (neu Waldbrandgefahrenstufe 2, mässig). Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das Badeverbot am Unterlauf der Birs werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Zur Abklärung infolge erhöhten Wassergebrauchs muss das Wasser in der Gemeinde abgestellt werden. Deshalb wird es am
Montag, 10.08.2020 von 23.30 Uhr bis
Dienstag, 11.08.2020, 05.00 Uhr
im Gebiet: Rössli – Streckmatt –Staufenstrasse – Büelweg – Dorfmattstrasse – Gruebweg – im Räulig – Kirchweg – Zenzachweg
und
Dienstag, 11.08.2020 von 23.30 Uhr bis
Mittwoch, 12.08.2020, 05.00 Uhr
im Gebiet: Hauptstrasse – Buchgasse / Chalbermatt – im Graben – Winterhalde – Blumatt
Zu einem Wasserunterbruch kommen.
Für Notfälle ist der Brunnmeister, Konrad Brodbeck, Tel. 079 406 29 33 oder Gemeindepräsident, Michael Schaffner, Tel. 079 408 22 47 erreichbar.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Gemeinderat Wintersingen
Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu beurteilt und von gross auf erheblich reduziert (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Per Mittwoch, 5. August 2020, 12.00 Uhr wird das verhängte absolute Feuerverbot gelockert und ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern verfügt.
Juni 2020
Die von der Feuerwehr Wintersingen organisierte 1. August Feier muss in diesem Jahr leider abgesagt werden.
Die Feuerwehrkommission kam in Absprache mit dem Gemeinderat Wintersingen zum Schluss, dass es die jetzige COVID-19 Situation mit den dazugehörigen Einschränkungen und Massnahmen leider nicht erlaubt, die traditionelle 1. August Feier am 31. Juli 2020 durchführen zu können.
Die Feuerwehr Wintersingen hofft Sie im nächsten Jahr wieder an der 1. August Feier begrüssen zu dürfen.
In den nächsten Wochen beginnt der Gemeinderat bereits wieder mit den Arbeiten für das Budget 2021. Wünsche und Begehren für den Voranschlag 2021 sind bis spätestens am Samstag, 31. August 2020 schriftlich und begründet (unter Angaben der Kosten) an den Gemeinderat zu richten
Vom Samstag, 27. Juni bis und mit Sonntag, 26. Juli 2020 bleibt die Mehrzweckhalle infolge Generalreinigung und Ferienabwesenheit der Abwartin geschlossen.
Gemeindepräsident Michael Schaffner hat sich bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 das Präsidium des Gemeinderates zu führen.
Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 5 der Gemeindeordnung Wintersingen auf die Urnenwahl verzichtet werden. Die Geschäftsprüfungskommission Wintersingen, als Erwahrungsinstanz und die Gemeindekanzlei Wintersingen haben den Wahlvorschlag in Bezug auf Formerfordernisse, Wählbarkeit des Kandidaten und Gültigkeit der Unterschriften geprüft und in Ordnung befunden.
Der Vorgeschlagene, Michael Schaffner, wird von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) Wintersingen mit Schreiben vom 27. Mai 2020 in Siller Wahl als gewählt erklärt.
Der auf den 28. Juni 2020 angesetzte Wahlgang wird widerrufen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Bürgerrat Matthias Häfelfinger hat sich bereit erklärt, in der kommenden Amtsperiode vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 neu das Präsidium des Bürgerrates Wintersingen zu führen.
Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 4 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Wintersingen auf die Urnenwahl verzichtet werden. Die Geschäftsprüfungskommission Wintersingen, als Erwahrungsinstanz und die Gemeindekanzlei Wintersingen haben den Wahlvorschlag in Bezug auf Formerfordernisse, Wählbarkeit des Kandidaten und Gültigkeit der Unterschriften geprüft und in Ordnung befunden.
Der Vorgeschlagene, Matthias Häfelfinger, wird von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) Wintersingen mit Schreiben vom 27. Mai 2020 in Siller Wahl als gewählt erklärt.
Der auf den 28. Juni 2020 angesetzte Wahlgang wird widerrufen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Die Bauarbeiten der Strasseninstandsetzung der Buusnerstrasse in Rickenbach sind fast abgeschlossen. Einzig der Deckbelag fehlt noch. Aufgrund dieser Arbeiten ist die Durchfahrt der Buusnerstrasse im Bereich der Kreuzung Wintersingerstrasse und dem Tagungszentrum Waldegg vom 8. Juni bis und mit 21. Juni 2020 gesperrt. Die Kantonale Radroutenverbindung bleibt mit einer Umleitung bestehen. Die Umfahrung der Baustelle wird signalisiert. Der Durchfahrtsverkehr zwischen Gelterkinden und Buus/Rheinfelden einschliesslich der Buslinie 100 (Gelterkinden – Rheinfelden) wird via Ormalingen – Hemmiken umgeleitet.
- Caluori Esther
- Petermann Beat
- Schaffner Aaron
- Schaffner Hans Peter
- Wagner Lena
- Wagner Noemi
- Wyss Chiara
haben sich bereit erklärt, für die kommende Amtsperiode vom 01.07.2020 bis 30.06.2024 sich als Mitglied in das Wahlbüro Wintersingen zur Verfügung zu stellen. Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 5 der Gemeindeordnung Wintersingen von der Urnenwahl Umgang genommen werden.
Die Vorgeschlagenen wurden vom Gemeinderat Wintersingen in seiner Sitzung vom 26.05.2020 in stiller Wahl als gewählt erklärt. Der auf den 28.06.2020 angesetzte Wahlgang wird demnach widerrufen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Mai 2020
Die Tigermücke hat sich in der Region Basel weiter verbreitet. Sowohl beim Rheinhafen als auch in der Nähe des französischen Autobahnzolls hat sie sich fest niedergelassen. Im Neubad-Quartier im Kanton Basel-Stadt sowie in zwei Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft gibt es neue Hinweise auf eine Ansiedlung. Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, sich auch dieses Jahr wieder aktiv an der Bekämpfung der Tigermücke zu beteiligen und Brutstätten in stehendem Wasser in Gärten und auf Terrassen zu vermeiden.
Die Tigermücke ist sehr lästig, tagaktiv und brütet vorwiegend im Siedlungsraum. Ihr Stich kann starke Hautreaktionen verursachen. Die Tigermücke ist eine potentielle Überträgerin von Krankheitserregern, vorausgesetzt es sind Krankheitsträger vorhanden, bei denen sich die Mücke mit einem entsprechenden Erreger infizieren kann. In der Schweiz wurden bisher noch keine solche Krankheitsübertragungen dokumentiert. Deshalb wird das Übertragungsrisiko heute als minim eingeschätzt.
Die Ergebnisse der Überwachung 2019 durch das Schweizerische Tropen- und Public Health Institut (Swiss TPH) in der Region zeigen: Die Tigermücke siedelt sich in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft an, vor allem in der Nähe des französischen Autobahnzolls und beim Rheinhafen an der Grenze zu Weil am Rhein. Hinweise auf eine Tigermückenpopulation gab es im letzten Herbst neu auch im Neubad-Quartier im Kanton Basel-Stadt. Im Kanton Basel-Landschaft wurden in den Gemeinden Muttenz und Reinach erstmalig Larven der Tigermücke im Siedlungsgebiet nachgewiesen.
Unter der Federführung des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt und des Amts für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft werden daher im öffentlichen Raum Massnahmen gegen die Tigermücke ergriffen. Auf privatem Grund im Siedlungsgebiet wird die Bevölkerung auch dieses Jahr wieder gebeten, einen Beitrag zur Bekämpfung zu leisten.
Brutstätten in Gärten und auf Terrassen vermeiden
Tigermücken gehören zu den sogenannten «Containerbrütern» und legen ihre Eier typischerweise in kleine Gefässe mit stehendem Wasser. Am erfolgreichsten ist es deshalb, das Vorhandensein solcher Brutstätten für die Eiablage zu vermeiden. Die wichtigsten Tipps: Auf Pflanzenuntersetzer und Wasserbehälter in Gärten und Terrassen verzichten oder sie mindestens einmal wöchentlich leeren. Regentonnen abdecken und unbenutzte Behälter wie Giesskannen, Eimer oder Spielsachen unter einem Dach lagern oder umdrehen, damit sich darin kein Regenwasser ansammeln kann. In Teichen und Fliessgewässern können sich die Tigermücken-Eier und Larven nicht entwickeln.
Werden wiederholt Stechmücken gefunden, werden die Behörden rund um die Fundstellen aktiv. Sie bekämpfen in nicht vermeidbaren Wasseransammlungen die Vermehrung der Tigermücke mit Hilfe eines biologischen Insektizids, das spezifisch nur gegen Stechmücken wirkt. Auch im öffentlichen Raum wenden die Fachstellen des Kantons und der Gemeinden dieses biologische Insektizid an. Für den privaten Raum wird es mit einem Instruktionsblatt an Private abgegeben. Die Behörden raten hingegen davon ab, nach eigenem Ermessen Insektizide einzusetzen, um sich und die Umwelt nicht zu gefährden.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) veröffentlicht eine Übersicht über den aktuellen Wissensstand rund um das Thema Kunststoffe.
Kunststoffe gehören nicht in die Umwelt. Dennoch gelangen in der Schweiz jedes Jahr rund 14’000 Tonnen Kunststoffe in die Böden und Gewässer – hauptsächlich durch den Abrieb und die Zersetzung von Kunststoffprodukten sowie durch die unsachgemässe Entsorgung von Kunststoffabfällen.
Die Tagesstätte Mülimatt öffnet ab 15. Juni wieder und freut sich sehr darauf, neue Besucherinnen und Besucher aufnehmen zu können. Vom 15. Juni bis 30 Juni gelten verkürzte Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr und ab 1. Juli hat die Tagesstätte wieder regulär von Montag bis Freitag für Sie offen. Wir halten die Schutzmassnahmen ein und passen das Angebot auf die aktuelle Situation an, sodass unsere Besucherinnen und Besucher bestmöglich geschützt und begleitet werden. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Schnupper-Tag.
Wir freuen uns, Sie im Mülimatt willkommen zu heissen: 061 976 46 84.
Tagesstätte Mülimatt Sissach, Leitung: Frau Aline Schweizer
Die Sicherheitsdirektion startet die Ausschreibung zum diesjährigen Freiwilligenpreis. Die Ausschreibung richtet sich an Privatpersonen und Institutionen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz im Kanton Basel-Landschaft, deren Engagement mehrheitlich der Baselbieter Bevölkerung zu Gute kommt. Eingabeschluss ist der 31. August 2020. Es winkt ein Preisgeld von 5000 Franken.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Institutionen und Projekte, die mehrheitlich durch Bund, Kanton oder Gemeinde finanziert werden. Der Regierungsrat entscheidet aufgrund der Empfehlung der Jury im November 2020 über die Preisverleihung. Die Übergabe der Preissumme von 5000 Franken findet am Dienstagabend, 1. Dezember 2020 in Frenkendorf statt.
Alle detaillierten Informationen finden Sie hier.
Für Rückfragen:
Katrin Bartels, Jurypräsidentin, Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 57 60
Der Bürgerrat Wintersingen hat ebenfalls aufgrund der geltenden Covid-19 Massnahmen den Banntag 2020, Auffahrt 21. Mai 2020, abgesagt. Er freut sich, Sie dann am Banntag 2021 begrüssen zu dürfen.
Der Gemeinderat hat aufgrund der geltenden Covid-19 Massnahmen die Einwohnergemeindeversammlung vom 24.06.2020 abgesagt.
Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet statt, am Mittwoch, 09. September 2020.
Der Regierungsrat beschliesst am 12. Mai 2020, dass die von den Gemeinden am 28. Juni 2020 angeordneten Majorzwahlen definitiv durchgeführt werden können.
Das Gemeindepräsidium, das Bürgerratspräsidium sowie das Wahlbüro in der Gemeinde Wintersingen können, gemäss unserer Gemeindeordnung, in Stiller Wahl durchgeführt werden. Wenn am 34. Tag vor dem angesetzten Wahltag (28.06.2020) die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist, wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl und erklärt den/die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht der/die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit (Gesetz über die politischen Rechte § 30).
Weiter werden am Sonntag, 28. Juni 2020 die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für die Amtsperiode vom 01.07.2020 bis 30.06.2024 und der Schulrat für die Amtsperiode vom 01.08.2020 bis 31.07.2024 gewählt. Die Wahlunterlagen werden Ihnen rechtzeitig zugesandt.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich erneut entspannt (neu Waldbrandgefahrenstufe 1). Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben.